Navigation überspringen
Home
Leistungen
Bauplanung
Qualitätssicherung
Objektmanagement
SiGe-Koordination
Energiesparberatung
Referenzen
Wissenswertes
Baustellenverordnung
Wichtige Informationen
Eignung SiGeKo
Trockene Wände
Büro
Kontakt
Telefon
0351 / 12 34 567
E-Mail
info@bauplanung-weise.de
Telefon
0351 / 31 26 180
E-Mail
info@bauplanung-weise.de
Suchbegriffe
Navigation überspringen
Home
Leistungen
Bauplanung
Qualitätssicherung
Objektmanagement
SiGe-Koordination
Energiesparberatung
Referenzen
Wissenswertes
Baustellenverordnung
Wichtige Informationen
Eignung SiGeKo
Trockene Wände
Büro
Kontakt
Bauplanung
Weise
Zufriedenheit, Nachhaltigkeit, Werthaltigkeit:
Wir planen und überwachen Ihr Bauvorhaben.
Bauplanung
Weise
Beraten, Planen, Überwachen:
für Neubau, Modernisierung und Sanierung.
Bauplanung
Weise
Ihr Sachverständiger Partner beim Bau.
Bauplanung
Weise
Gebäudeenergieberatung, Thermische Bauphysik, Bauschadengutachten
Wissenswertes
An dieser Stelle sollen wichtige und interessante Themen aus den Bereichen Bauplanung Bautechnik und Hausbau für Sie veröffentlicht werden.
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Sicherheit rund ums Bauen -
die Inhalte der Baustellenverordnung (BaustellV)
SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV):
Wichtige Informationen für den Bauherrn
[aus dem Faltblatt "Arbeitssicherheit auf Baustellen" des Freistaates Sachsen, Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit]
SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV): Wer ist wann geeignet?
Die Eignung des SiGeKo
ist nirgendwo rechtssicher definiert
Bautechnik
"Trockene Wände - Behagliche Räume -
Die Temperierung der Gebäudehüllflächen"
Ein alternatives Heizsystem zur konventionellen Konvektorenheizung und Wandflächenheizung mit Rohrleitungsregistern stellt die Temperierung der Gebäudehüllflächen - Prinzip n. Henning Großeschmidt - dar.
[Dipl.-Ing. Jürgen Weise - veröffentlicht in: Ratgeber für Bauen, Wohnen und Finanzieren - Region Dresden - Ausgabe 2006]
Architektenrecht
Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
:
Für Leistungen der Architekten und Ingenieure, soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfaßt werden, gelten die Bestimmungen dieser Verordnung. In der HOAI werden nicht nur die Honorartabellen genannt, sondern auch die zu erbringenden Leistungen definiert.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
mehr lesen
Akzeptieren!